
KFZ-Steuerrechner für Österreich
Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen mit
einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen
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Für vor dem 1. Jänner 1987 erstmals im Inland zum Verkehr zugelassene Personen- und Kombinationskraftwagen mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) ohne geregelten Drei-Wege-Katalysator erhöht sich die Steuer ab 1. Jänner 1995 um 20 Prozent. Nach Eingabe des Wertes, bitte einen Klick ins Leere
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(Achtung!: Die Berechnung der motorbezogene Versicherungssteuer wird mit 1. Oktober 2020 geändert. Auch die Zuschläge bei der Prämienzahlungsweise entfallen dann.) Mindeststeuersatz monatlich mindestens: 6,20 Euro bei jährlicher Prämienzahlungsweise. 6,572 Euro bei halbjährlicher Prämienzahlungsweise. 6,696 Euro bei vierteljährlicher Prämienzahlungsweise. 6,82 Euro bei monatlicher Prämienzahlungsweise. Höchststeuersatz
Bei anderen Kraftfahrzeugen als Krafträdern, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen Quelle:( Vgl.: www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/motorbezogene-versicherungssteuer.html) |
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